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| Frankenstein (VG Hochspeyer) - Burg des Monats Oktober 2009 |
| Autor: Jürgen Keddigkeit | |
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Diese domini liberi, die meist die Leitnamen Friedrich, Helenger und Johann trugen, aber auch Berthold, Marquard, Ulrich, Werner und Wilhelm hießen, hatten als klösterliche bzw. leiningische Lehnsleute (castellani et ministeriales) auf dem Frankenstein ihren Wohnsitz.
Gleichwohl sind die frühen Besitzverhältnisse des Frankenstein teilweise ungeklärt. Insbesondere ist umstritten, seit wann die Herren von Frankenstein, die ursprünglich vom Eigentümer, der Abtei Limburg, ebenso wie mit umliegenden Höfen und Dörfern (Schlierental, Morschbach, Weidenthal und Frankenstein) auch mit Fels und Burg belehnt, zu Afterlehensträgern der Grafen von Leiningen wurden bzw. wann die Grafen von Leiningen in den Lehnsbesitz der Burg gelangten. In der älteren Literatur wird allgemein angenommen, dass möglicherweise neben einer von dem genannten Helenger von Frankenstein errichteten „Warte“ (siehe hierzu die Baubeschreibung) die Grafen von Leiningen nach der Erhebung Friedrichs I. zum Landvogt im Speyergau 1205 und der damit verbundenen Vogtei über das Kloster Limburg jene Anlage erbauten, deren sehenswerte Reste noch heute das Bild der Landschaft prägen.
Das Limburger Lehen war möglicherweise schon 1159 im Besitz des Grafengeschlechtes. Spätestens vor 1251 und bis nach 1304 waren Burganteile von den Leiningern an die Herren von Frankenstein verlehnt. Dies ergibt sich aus einer Urkunde des Jahres 1251, in der ausdrücklich betont wird, „Felsen und Turm“ der genannten Burg seien vom Kloster an Friedrich III. von Leiningen zu Lehen und von diesem wiederum seit altersher an die Brüder Johanns (Wilhelm, Johann und Friedrich) als Afterlehen gegeben worden.
Bei den nachfolgenden leinigischen Teilungen fiel der Frankenstein mit allem Zubehör 1317 an die Linie Leiningen-Hardenburg. Graf Jofried, der Stifter dieser Linie, überließ die Burg 1345 seinem Sohn Fritzmann, dem Begründer des Leiningen-Rixinger Familienzweigs. Eine tiefgreifende territoriale Veränderung der Herrschaft erfolgte nach dem Aussterben der Herren von Frankenstein vor 1345. Teile ihres Lehnsbesitzes, insbesondere das Dorf Frankenstein, der heutige Morschbacher Hof und der dazugehörige Wald fielen nun an die Grafen von Leiningen-Rixingen. Weidenthal dagegen wurde aus der bis herigen Herrschaft ausgegliedert und durch das halbe Dorf Hochspeyer ersetzt. Dieser territoriale Zuschnitt änderte sich nicht mehr bis zum Ende des Alten Reiches.
Bis 1416/18 verpfändeten die Leiniger mehrfach die Burg oder Teile der Anlage an unterschiedliche Geschlechter. Von Bedeutung ist dabei der Zugriff des späteren Bischofs von Trier, Kuno II. von Falkenstein. 1350 hatte er, damals noch Domherr in Mainz, der Hälfte der Burg zu lebenslänglicher Nutznießung von Graf Fritzmann von Leiningen-Rixingen gepachtet. Diesen Rechtsakt bestätigte 1357 Jofried, der Sohn Fritz manns. 1380 ernannte Kuno von Falkenstein den Lauterer Burgmann Johann Schilling zum Amtmann in seiner Hälfte des Frankenstein, dem später Hertwyn Eckbrecht von Dürkheim im Amt nachfolgte. Offensichtlich machten die Grafen von Leingen-Rixingen von dem vertraglich zu gesicherten Wiedereinlösungsrecht der Burg nach dem Tode Kunos II. 1388 keinen Gebrauch, denn ein Jahr nach dem Abbleben des Bischofs entband sein Nachfolger Bischof Werner von Falkenstein Hertwig Eckbrecht von Dürkheim von seinem Amt als kurtrierischer Amtmann und übertug diese Aufgabe zwei nahen Verwandten – seinem Bruder Philipp VII. und seinem Vetter Philipp VIII. von Falkenstein.
Auch die den Leiningern verbliebene zweite Burghälfte wurde nun zum Spekulationsobjekt. Noch vor 1390 verpfändete Graf Johann von Leiningen-Rixingen mit Zustimmung des Limburger Abtes ein Viertel der Anlage an Dieter Steben von Einselthum. An dieser Besitzaufteilung änderte sich in den folgenden Jahren nichts, und dem entsprechend beschworen 1390 und 1395 die drei Parteien – die beiden Philipp von Falkenstein zu Münzenberg (1/2 Anteil), die Brüder Johann und Friedrich von Leiningen-Rixingen (1/4 Anteil) sowie der bereits genannte Ritter Dieter Steben von Einselthum (1/4 Anteil) – erneut den Burgfrieden.
Obwohl schon Philipp von Falkenstein und Dieter von Einselthum in diesem Vertrag denGrafen von Leiningen-Rixingen ausdrücklich die Wiedereinlösungsmöglichkeit der Burg zugestanden hatten, verringerten sich in den nächsten Jahren die Einflussmöglichkeiten der Grafen auf die weiteren Geschicke des Frankenstein zusehends. Vor allem der Zugriff Dieters Steben von Einselthum d. Ä. und seines gleichnamigen Sohnes auf die Burg wird in den folgenden Jahren immer deutlicher. 1398 verzichtete in einem weiteren Vertrag Leiningen-Rixingen auf die Wiedereinlösung des Einselthumer Viertels am Frankenstein zu Lebzeiten Dieters, und ein Jahr später folgte die Bitte der Leininger, der Abt von Kloster Limburg möge den Ritter mit diesem Anteil belehnen. Gleichzeitig verpfändeten Johann von Leiningen-Rixingen und sein Bruder Friedrich dem Ritter ein weiteres Viertel der Anlage und sicherten ihm zusätzlich zu, ihm nach dem Ableben der Falkensteiner auch deren Burghälfte zu überlassen.
Sie verkauften 1414 unbeschadet des Einselthumer Pfandrechts den Frankenstein, jedoch ohne Mannschaft und Mannrecht, an Emich VI. von Leiningen-Hardenburg so wie ihren Neffen Philipp von Nassau-Saarbrücken. Darüber hinaus verpflichteten sie sich, von Ritter Diether Steben von Einselthum die Einwilligung zur zeitlich beliebigen Wiederlösung der Pfandschaft zu erwirken. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Käufer für den vom Pfandherren mittlerweile errichteten Neubau im Burgareal Entschädigung zu leisten hätten.
Jedoch scheiterte der Vollzug dieses Verkaufs offensichtlich ebenso am Widerstand des Ritters wie die nachfolgenden Versuche Ende 1415 und in den ersten Tagen des Jahres 1416, die an die Leiningen-Hardenburger und Nassau-Saarbrücker verschriebene Burghälfte wieder einzulösen. Der Hintergrund für dieses undurchsichtige, verworren an mu ten de Handeln beleuchtet eine im Oktober 1415 von Graf Johann von Leiningen-Rixingen und seiner Ehefrau ausgestellte Urkunde bei der Beredung der Ehe ihrer Tochter mit Graf Johann von Sponheim, in der dem Brautpaar die Übergabe des Frankenstein zugesagt wurde.
Am 16. Juni 1416 war endlich ein erneuter Anlauf, die rechtliche Situation zu lösen, erfolgreich. In einem weiteren Kaufbrief trat nun mit Zustimmung des Limburger Abtes als dritter Käufer von Burg und Herrschaft der bisherige Pfandnehmer Dieter von Einselthum hinzu. Die drei Gemeiner, denen jeweils ein Drittel der Burg zustand, teilten 1418 die Baulichkeiten auf und beschworen einen Burgfrieden. Schon hier wird deutlich, dass die Käufer recht unterschiedliche Interessen am Frankenstein hatten. Während die Herren von Einselthum ihren Wohnsitz auf der Burg beibehielten, begnügten sich die beiden gräflichen Eigner mit der Einsetzung von Amtleuten auf der Burg.
Über das weitere Schicksal des Frankenstein ist wenig bekannt. Allgemein werden in der Literatur Beschädigungen bzw. die Zerstörung bei den verschiedenen Auseinandersetzungen zwischen Pfalzgraf Friedrich dem Siegreichen und den Leiningern zwischen 1460 und 1471 vermutet, doch mangelt es an konkreten urkundlichen oder archäologischen Nachweisen. Vor allem ist die weitergehende Annahme Peter Gärtners, die Burg sei bereits seit Ende des 15. Jahrhunderts unbewohnt, möglicherweise gar zerstört, un zu treffend, denn noch 1471 hatten die Leininger einem Vergleich mit Kurpfalz zugestimmt, ihren Anteil am Frankenstein ewigklich nicht im Kampf gegen den Pfalzgrafen ein zusetzen.
Dementsprechend blieb die in Gemeinschaftsbesitz befi ndliche Burg ebenso wie das zur Herrschaft gehörige nahegelegene Dorf Hochspeyer wohl vom Krieg verschont. Im Jahre 1476 änderte sich die bisher übliche Verwaltungsstruktur auf Burg Frankenstein, denn Friedrich Steben von Einselthum als einer der drei Gemeinherren verwaltete zusätzlich als Amtmann erst für zwei und 1478 für weitere sechs Jahre den nassauisch-saarbrückischen Burganteil. Darüber hinaus beauftragten um 1500 die drei Gemeinherren einen Amtmann mit der Einrichtung einer Zollstation am Fuße des Burgberges. Dies dürfte nicht nur die wirtschaftliche Situation der Burgherren verbessert, sondern auch den Wert der Burg gesteigert haben.
Den bereits genannten Eigentümerwechseln folgte nach der Säkularisation des Klosters Limburg 1574 der wohl bedeutsamste: Kurpfalz rückte nun bis 1792 in die Stellung des Klosters als Lehnsherr von Burg und Herrschaft ein.
Vielfach wird in der Literatur – im Anschluss an Lehmann – angenommen, der Frankenstein sei bereits vor der leiningischen Erbteilung 1560 aufgelassen worden, da im Teilungsvertrag nicht die Burg, sondern nur der Berg Frankenstein genannt sei. Dabei handelt es sich allerdings um einen Lesefehler; auch wird in den nachfolgenden Urkunden weiterhin „schloß“ als terminus durchgängig bis in die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg weiter genutzt. So nahmen 1659 Graf Johann von Nassau-Saarbrücken und Friedrich Emich von Leiningen-Dagsburg-Hardenburg sowie Herr Reinhard von Wallbrunn im Namen seines Bruders Johann Weilbrecht das Schloß Franckenstein und dessen Zubehör in Gemeinschaft zu Lehen von der Kurpfalz als Rechtsnachfolger des Limburger Abtes. Selbst im Pfälzischen Erbfolgekrieg scheint die Burg nicht vollends zerstört worden zu sein; zumindest Teile blieben erhalten oder wurden notdürtig wieder in Stand gesetzt.
Dies gilt vor allem für die Burgkapelle, in der noch 1703 auf Veranlassung französischer Besatzungssoldaten Gottesdienst abgehalten wurde. Anzunehmen ist jedoch, dass dieses Provisorium spätestens 1713 im Spanischen Erbfolgekrieg endete, als französische Truppen Weidenthal besetzt hielten und teilweise zerstörten.
Bis zur Franzosenzeit veringerte sich die Zahl der Besitzer auf zwei, denn die Grafen von Leiningen verkauften ihren Anteil den Herren von Wallbrunn, der wiederum 1706 im Tausch an die Sickinger kam. Die Herren von Wallbrunn bzw. die Sickinger besaßen damit zwei Drittel, Kurpfalz den Rest der Herrschaft. Den Sickingern wiederum folgten die Grafen von Leiningen-Hardenburg als Anteilseigner bis zur Franzosenzeit.
Nach der Einziehung als Nationalgut durch die französische Verwaltung wurde die Ruine Staatseigentum und gehört heute zur Objektverwaltung „Burgen – Schlösser – Altertümer Rheinland-Pfalz“. Nachdem noch im späten 19. Jahrhundert der Halsgraben mit dem Abbraum eines Steinbruchs verfüllt wurde, fanden 1883/84 erste größere Aufräumungs- und Sanierungsarbeiten statt. Diesen folgten in den dreißiger und fünfziger Jahren weitere Sanierungsmaßnahmen. Vor allem sanierte und restaurierte die saatliche Denkmalpflege den großen Saalbau, den Bergfried und legte nach 1990 Teile der Schildmauer frei.
In den zahlreichen, seit dem 13. Jahrhundert überlieferten Burgfrieden kann deren Geltungsbereich recht genau umschrieben werden. Dabei sind vor allem die vor 1345 überlieferten Verträge von Bedeutung, da sie den frühen Territorialbestand dokumentieren. Einen ähnlichen Stellenwert besitzen die ersten nach diesem Datum überlieferten Burgfrieden, da diese Grenzbeschreibung bis zur Franzosenzeit gültig blieb. Aus dem Jahre 1251 stammt die älteste Beschreibung der Vogtei. Sie umfasste damals zusammen mit der Burg die Höfe im Schlyrental sowie die beiden Dörfer Frankenstein und Weidenthal (dieses bis 1345) und begann a molendino in Dymerstein usque ad stra tam in Ravensteyn rivum inferius et rivum Hochspier superius ad Primendich usque Phulen versus Lymbach, et ascendit de Buttenstein usque ad semitam Hochspier, et de semita a Hochspier usque ad Erlichtenbrunnen, et de Eerlichtebrunnen ad Hansteyger usque ad Eychelscheit, et de Eychelscheit decendit in die Hochspier, et inde ascendit in Ratspach et sinistram manum sursum Renspach ad stratam.
Weiterhin wurden den Grafen von Nassau-Zweibrücken alle übrigen an und auf dem Burgfelsen der Oberburg befi ndlichen Gebäude bis zu dem Platz, „wo die Linde steht“, zugesprochen. Da diese Gebäude jedoch von wesentlich geringerem Wert waren, hatten die beiden Mitbesitzer einen jährlichen Ausgleich von 25 Gulden als Ent schä di gung zu zahlen. Alle übrigen Bauwerke, insbesondere die Pforten, die Mantelmauer, der Brunnen, der Platz über dem Brunnen, der Gang neben dem Turm zum Felsen, der Bergfried auf dem Felsen, die Kapelle, der Platz, „wo die Linde steht“, und das „Loch“ unter dem Lindenplatz sowie weitere, recht genau beschriebene Zugangswege und Felsenkammern verblieben im Gemeineigentum und mussten von allen Bewohnern instand gehalten werden. Gleichzeitig wurde eine jährlich wechselnde Aufsicht über die Burg beschlossen und ein Baumeister bestimmt, dessen Aufgabe es war, den Frankenstein in wehrhaftem Zustand zu halten.
Als Burgstelle für den Frankenstein dient ein spornartiger Ausläufer des Schlossberges über dem Hochspeyerbachtal. Die dort errichtete Anlage gliedert sich in eine Oberburg auf dem beherrschenden Felsmassiv und eine auf zwei Ebenen erbaute, südöstlich vorgelagerte Unterburg.
2. Bauphase
Die Schildmauer schließt an die südliche (ältere) Ringmauer an, die noch auf einer Länge von 13 Metern nachweisbar ist und eine Mauerstärke von fast zwei Metern auf weist. Aufgrund späterer Überbauungen muss ihr östlicher Abschluss offen bleiben. Im weiteren Verlauf der Ringmauer ist ein kleineres Mauerstück mit Buckelquadern sicht bar, das wohl ebenfalls der zweiten Bauphase angegehört. Schild- und Ringmauer sind auf der Feldseite überwiegend mit Buckelquadern mit einer Höhe bis 40 cm und einer Länge von bis zu 90cm verkleidet. Die Innenseiten weisen dagegen glatte Quader auf.
Über die Innenbebauung der Unterburg ist für die Frühpase nur wenig bekannt. Lediglich im Zwickel der westlichen Schildmauer und am Felsen der Oberburg haben sich in Form von Felsbearbeitungen Spuren eines Gebäudes mit einer Grundfläche von ca. drei mal vier Metern erhalten. Ohne weitere Grabungen sind auch keine Aussagen über die Lage und zeitliche Einordnung des in einer Urkunde des Jahres 1418 erwähnten Brunnens möglich, der unter dem Hof der Unterburg (in einer Felsenkammer?) oder im Felsen der
Die Oberburg, die das Plateau des langgestreckten Burgfelsens einnahm, wird auf der Feldseite durch den Bergfried sowie eine nordwestlich anschließende Mauer gedeckt.
3. Bauphase
Das beherrschende, sich im Nordosten anschließende Gebäude ist identisch mit dem 1418 erwähnten leiningischen Saalbau, der in zwei unterschiedlichen Bauphasen errichtet wurde. Er weist heute noch vier Geschosse (mit Keller) auf. Das Untergeschoss, das erst in den neunziger Jahren freigelegt wurde, ist vom äußeren Zwinger durch ein schmales rundbogiges Tor (Poterne?) in der Nordwand zugänglich. Eine weitere Türöffnung befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite. Dort beginnt eine weitgehend verschüttete Treppe, die wohl nach Westen führt. Möglicherweise gelangte man vom Kellergeschoss des Saalbaus in die urkundlich erwähnte Brunnenkammer, die unter dem Burghof oder im Felsen der Oberburg vermutet wird. Auch ist ein Zugang zum bereits erwähnten kleinen Innenhof des südwestlichen Wohngebäudes denkbar. Lichtschlitze auf der Ostseite erhellten den fast quadratischen großen Keller, der mit einer Holzbalkendecke gedeckt war. Ein zu vermutender steinerner Unterzug konnte auch durch die letzten Grabungen nicht nachgewiesen werden. Der erste Stock dieses repräsentativen Wohnhauses wird von einer gewaltigen Kaminanlage geprägt, die zu den größten ihrer Art auf pfälzischen Burgen zählt.
Den Saal (rund 89 m²) erhellten zwei kleine stichbogige Fenster mit seitlichen Sitzbänken. Von einer rechteckigen Türöffnung ausgehend stellte eine in den Fels gehauene Treppe die Verbindung zum höher gelegenen Erdgeschoss des benachbarten Wohnbaus her. Dem Geländeanstieg entsprechend besitzt der schmale Aufgang eine abgestufte Decke. Der darüber liegende, ebenso große Raum besaß einen ausgesprochen repräsentativen Charakter. Er weist zwei Doppelfenster und nach Norden ein kleines spitzbogiges Fenster, alle mit seitlichen Sitzbänken, auf. Das Nebeneinander von Spitzbogenfenstern mit runden Blendbogen legt eine Datierung dieser Baumaßnahmen in die spätromanische Zeit und hier wohl in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts nahe. Darüber hinaus führten eine rundbogige Pforte zu einem abgegangenen Aborterker und eine rechteckige Tür zu einer direkt angrenzenden sehr schmalen Kammer, die notdürftig ein Lichtschlitz erhellte.
Eine Meisterleistung stellt sicherlich der aus der Flucht der östlichen Saalbaumauer zurückspringende, teilweise auf dem Felsen aufsitzende, zweigeschossige Kapellenbau dar. Unter dem eigentlichen Sakralraum befi ndet sich ein Gemach, das zwei genaste kleine Spitzbogenfenster in der Ostwand erhellten. Der eigentliche, unregelmäßig viereckige Sakralraum lag im Obergeschoss. Von großer kulturhistorischer Bedeutung ist sein herausspringender, weitgehend erhaltener, rechteckiger Erker, der mit dem östlichen Altarraum identisch war. Besonders reich mit Stäben und Kehlen profiliert, endet der Erkeruntersatz in sechs gezierten Spitzenkonsolen. Die beiden darunter liegen den kleinen Fenster gehören dagegen zum Untergeschoss des Kapellenbaus.
Zugänglich war die Kapelle nicht nur vom Saalbau, sondern auch von außen. Dies gewährleistete ein schmaler Weg zwischen der nördlichen Felsbarre und dem Wohnbau.
5. Bauphase
Unterburg
Wohl ebenfalls dem 15. Jahrhundert zuzurechnen sind neben den Fortifi kationen der
Die 70 Meter über dem gleichnamigen Dorf gelegene Ruine Frankenstein ist frei zugänglich.
49*26’24,3’’N 7*58’34,0’’O
Die Bestellung kann auch direkt über den Online-Shop des Instituts für Pfälzische Geschichte und Volkskunde erfolgen. Zum Shop
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