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Wie die Sakristeinische des Asselheimer St. Stephan nach Bosweiler kam.
Nach der Dorfchronik “1200 Jahre Asselheim“ von Wilhelm Brügel und Karl Stumpf die im Jahre 1967 erschien, war die erste Asselheimern Kirche bzw. Kapelle die St. Stephanskapelle am nördlichen Rand des alten Friedhofes. Die Dorfchronik führt recht schlicht aus, dass die Ruine der Kapelle 1819 auf Abriss versteigert[1] wurde und dass sich die katholische und die evangelische Kirchengemeinde von Asselheim, bzw. Grünstadt den Erlös hälftig teilten. Was hier so einfach und unverdächtig benannt wurde lief in Wahrheit anders ab. Es wurde ein erbitterter Streit, über etwa zwei Jahre hinweg geführt, im Verlaufe dessen sich keine Seite etwas schenkte. Über diesen Streit soll der heutige Beitrag handeln, der gleichzeitig versucht mehr Klarheit in die weit zurückliegende Angelegenheit zu bringen. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen. Es blieb bei der Teilung. Pfarrei und Kirchenrat werden von der Meldung alarmiert, die katholische Gemeinde Grünstadt versteigert die Ruine der St. Stephanskapelle in Asselheim auf Abriss.
In einem Schreiben werden Argumente aufgeführt, warum die Kapelle nicht im Eigentum der Katholiken sei. Dies ist der Regierung zu wenig. Sie verlangt Beweise. Diese werden erbracht, von der Regierung jedoch als nicht ausreichend angesehen. Es scheint so als sei von einem bestimmten Zeitpunkt in Speyerer die Entscheidung gefallen. Schriftstücke der letzten eineinhalb Jahre des Streites bemühen sich daher die getroffene Entscheidung rückgängig zu machen. In letzte Minute wird der Dekan eingeschaltet. Dieser Brief wird mit Boten nach Speyer gebracht. Es nützt nichts. Der weise Entschluss der Kammer des Inneren bringt die Teilung der Versteigerungssumme. Der Reihe nach.
Die Archivbestände, die im Evangelischen Kirchenarchiv Speyer lagern, bestehen aus Einzelurkunden und zwei Pfarrbüchern aus der protestantischen Pfarrei Asselheim. Das erste Pfarrbuch wurde erstellt von Pfarrer Esch, Pfarrer von 1829 - 1843 und das zweite von Philipp August Dallaeus, Pfarrer von 1858 - 1867. War die Vermutung zunächst, dass weitere Exemplare etwa durch Kriegseinwirkung zerstört wurden so stellt Pfarrer Dallaeus in seinem Exemplar heraus, dass er dieses anfertigen musste weil er dazu aufgefordert wurde und zwar durch hohen Erlass des königlichen Bayerischen protestantischen Konsistoriums der Pfalz [unleserlich] Speyer 4. Januar 1865 ad. №. Esch 67 g[2]. Aus diesen Archiv-beständen lässt sich heute folgender Ablauf herleiten. Die erste Erwähnung des erbittert geführten Streites erfolgt in der Aufzählung der Pfarrer, durch Dallaeus welcher sehr exakt mit einem Eintrag von 1450 und der Nennung des ersten Pfarrers von Asselheim überhaupt, Jost Windeck, beginnt. Vor diesem Datum liegende Pfarrernamen sind unbekannt.
Auf Seite 25 führt er dann weiter aus dass “in die erste Zeit seines Hier seins 1818 [gemeint ist ein Vorgänger der Pfarrer Esch s. o.] fällt die Veräußerung der eigentlichen Pfarrkirche Asselheims - auf dem St. Stephan’sfeld - dem jetzigen Gottesacker, kurzweg Kirchhoff genannt. Ungeachtet seiner und des Kirchenvorstandes angestrengten Bemühungen gelang es den Katholiken der Gemeinde, die Hälfte des Erlöses (75 Gulden) an sich zu ziehen und der Kirchenkasse d. i. die in Grünstadt ein zu verleiben. Höhere Mächte entschieden so, wenn auch die katholische Bevölkerung kaum ein fünftel beträgt.---- Mit den Bausteinen dieser Kirche ist das Haus Müllers in Grünstadt, später Wäldin, jetzt Jean Becker, Kaufmann auf der Hauptstraße erbaut, dass im Keller noch sehenswerthe Überreste birgt“. Hier also ist der entscheidende Hinweis auf die angesprochenen Streitigkeiten. Die heute zur Verfügung stehenden Urkunden lassen den eindeutigen Schluss zu, dass Kirchenvorstand, also Pfarrer und Kirchenrat von Asselheim, heute Presbyterium genannt von den Ereignissen überrascht wurden.
Ein erster Hinweis auf die überraschend durchgeführte Versteigerung findet sich im “Intelligenz= Blatt[3]. des Rheinkreises Nr. 93, Speyer, vom 27. November 1818“ Unter Grünstadt heißt es da: “(Verkauf von Gebäulichkeiten auf den Abriss). Mittwoch den 9. Dez. d. J., des Nachmittags um 2 Uhr, wird.....daselbst folgende Gebäulichkeiten.....unter annehmlichen Bedingungen versteigert werden; nämlich: 1. Die auf dem Kirchhofe zu Grünstadt gelegene sog. St. Peterskirche. 2. Die auf dem Kirchhofe zu Asselheim gelegene sog. St. Stephanskirche. Im Auftrag: Ph. Moré, Notär. Von hier an begann die protestantische Pfarrgemeinde sich zu wehren und schrieb, nach zwei kurzen aber nutzlosen Eingaben, an die Königlich Bayerische Regierung des Rheinkreises, Kammer des Inneren, im Juli 1819, dass die St. Stephanskirche immer zur Protestantischen Gemeinde Asselheim gehört habe und die Einnahmen aus der Abrissversteigerung folglich an die Kasse der prot. Kirchengemeinde zu zahlen sei.
Sie belegt dies mit einer Abschrift aus den Pfarrnachrichten der Gemeinde Asselheim aus dem Jahre 1788. Hier heißt es[4]: In diesem Jahre ließ die Fürstliche Renthey in Kirchheim [gemeint ist Kircheimbolanden] namens des Klosters Rosenthal das zerfallene Dach auf der St. Stephanskirche und auf dem Thurm, durch den Maurermeister Schlee dahier reparieren. Weiter heißt es dann: ausgezogen aus dem Buche die hiesige Pfarrei betreffend vom Jahre 1774 anfangend bis zum Jahre 1802 einschließlich, zu Asselheim am 14. July 1819 durch das köngl. Bayer. Bürgermeisteramt zu Asselheim. Thomann, Bürgermeisterei Asselheim. In einem weiteren Schreiben[5] weisen Pfarrer und Kirchenvorstand darauf hin, das das hölzerne Bildnis des St. Stephans welches ehemals auf dem Altare in der Stephanskirche dahier stand, ohne alle Widerrede weder der Katholiken in Asselheim noch derer zu Grünstadt, in der Verwahrung und Sicherheit der Protestanten zu Asselheim noch vor 25 Jahren sich befand, wo es aber von den Franzosen im Revolutionskriege verbrannt wurde, dies versichern der Wahrheit gemäß die Unterschriebenen. Mit anderen Worten, wir Protestanten haben das Heiligenbild aufbewahrt weil es unsere Kirche war. Interessant die Unterschriften unter diesem Dokument die deshalb eingefügt werden.
Auch der Hinweis, dass anlässlich Beerdigungen der Gottesdienst der Protestanten in besagter Kirche durchgeführt wurde, die der katholischen Seite jedoch nicht, da es diesen nicht gestattet war Gottesdienst zu halten fruchtete nicht. Offensichtlich wird die Beweislage nach wie vor als dürftig angesehen, denn erst in einem ausführlichen, zweiseitigen Schreiben vom ..[unleserlich]..1819 unterzeichnet vom Asselheimer Bürger-meister Georg Friedrich Thomann an die „Hohe Königliche Regierung zu Speyer“ wird in vier Abschnitten ausführlich dargelegt weshalb die ins Auge gefasste Teilung Unrecht sei. Gleichzeitig muss der Kirchenvorstand einräumen, dass er keiner Beweisurkunden „habhaft werden konnte“. Er führt weiter aus, dass dieselben “vielleicht in den Kriegstrubeln vor 25 Jahren gänzlich zerstört wurden“ .Es wird nochmals darauf verwiesen, dass der Pfarrer Lehnhardt im Pfarrbuche die Reparatur an Kirchendach und Turm (!) der Stephanskirche im Jahre 1788 durch die fürstliche Renthey zu Kircheimbolanden exakt vermerkt habe und da er prot. Pfarrer sei ist zu schlussfolgern dass die Kirche im Eigentum der prot. Gemeinde sei. Wäre es anders, so hätte Pfarrer Lehnhardt ja die Reparatur an der kath. Klosterkirche (!) in Grünstadt vermerken müssen, was er nicht tat. Unter Punkt vier führt Thomann weiter aus, dass der Grund und Boden auf dem die Kirche steht der prot. Kirchengemeinde gehöre und schlussfolgert, dass die Kirche die auf diesem Boden stehe dem gehöre dem der Grund gehöre. Unter 5. heißt es weiter: “befand sich auf dem Altare der Stephans Kirch ein hölzernes Bildnis des Heiligen Stephanus. Dasselbe, weil es früherhin von einer benach-barten katholischen Kirchengemeinde, Stetten, einmal gestohlen wurde brachten die Protestanten nachdem sie es durch ihr Bemühen wieder erlangt hatten, weil sie es nun in der ziemlich von Asselheim entfernt liegenden St. Stephans Kirche nicht mehr sicher genug glaubten, in ihre Sicherheit im Dorfe, wo es auch verblieb bis es vor 25 Jahren im Revolutionskriege durch die Franzosen zerstört ward. Weiter gibt er zu bedenken, dass die katholischen Glaubensbrüder die Verwahrung des Heiligenbildnisses durch die Protestanten nicht hätten hingenommen wenn sie der Ansicht gewesen wären es sei katholisches Eigentum. Derselbe wagt es daher eine hohe Königliche Regierung unterthänigst zu bitten dahin zu entscheiden, dass der Erlös derselben von Einhundert Fünfzig Gulden zum Vorteile der Asselheimer evangelischen Kirchenfabrik[6] verwendet werden dürfe. Und in der Erwartung der gütigen Erhörung frommer Bitte, hat die Ehre einer hohen Regierung unterthänigst zu verharren. Das evangelische Presbyterium.
Offensichtlich droht die Teilung immer noch denn unter dem Datum von Dezember 1818 wird der prot. Dekan der seinen Sitz in diesem Fall in Gerolsheim hat eingeschaltet. Er schreibt: Die durch den Katholischen Kirchenvorstand zu Grünstadt eingeleitete widerrechtliche Versteigerung einer der prot. Gemeinde zu Asselheim gehörigen Kirche betreffend. In diesem Schreiben ist zu erkennen, dass die Teilungsentscheidung in Speyer am 16. September 1818 erfolgte. Auch wird aus-gesagt, dass der Versuch gegen die Teilung gerichtlich Protest einzulegen verworfen wurde, da es der Gemeinde an disponiblem Fundus fehle. (!) Der Dekan bittet um Aufschub der Abrissversteigerung und um Rücknahme der Autorisation der Katholischen Gemeinde das Vorhaben umzusetzen bis in Ruhe die Eigentumsverhältnisse geklärt seien. Dieser Brief ist offensichtlich brandeilig, denn er wird von Gerolsheim nach Speyer per Bote befördert, welcher warten muss um die Eingansbestätigung mit zurück zu bringen.
Am November 1819 wird innerhalb der Regierung ein Schreiben erstellt, welches zum Inhalt hat, “die Veräußerung der Stephanskirche zu Asselheim durch den Katholischen Kirchenvorstand in Grünstadt“ und aussagt, dass “die in der dortigen Gemeindekasse deponierte Erlössumme von 150 Gulden dem Kirchenvorstand ausgeliefert und zum Nutzen der Fabrik verwendet werden solle“[7]. Mit anderen Worten, das Geld ist bereits in Asselheim eingegangen es geht nur noch um die Verhinderung der Teilung der Summe. Es nützt nichts. Im August 1820 geht auf der Gemeindeverwaltung in Asselheim ein Schreiben der Kammer des Inneren ein in dem es heißt: “dass der durch den Verkauf der St. Stephanskirche zu Asselheim erzielte Erlös von 150 Gulden nach dem Antrage des Katholischen Kirchenvorstandes....um allen unangenehmen Streitigkeiten zwischen Protestanten und Katholiken zu beseitigen in zwei gleiche Teile verteilt werden. Die, die Katholiken betreffende Hälfte von 75 Gulden ist zum Vorteile der katholischen Fabrik zu Grünstadt gehörig zu verrechnen und die andere Hälfte dem protestantischen Presbyterium zur Disposition zu stellen. Speyer, den 16. August 1820.“Jetzt war es amtlich. Und damit hatte die Regierung in Speyer einen Schlusspunkt gesetzt.
Nachzutragen ist noch, dass Pfarrer Sutter, Pfarrer von 1925 - 1949 in das Pfarrbuch des Kollegen Dallaeus auf Seite 25 einen hochinteressanten Nachtrag einfügte. Er schrieb unter dem Datum vom 7. Juli 1928: “die jetzigen Besitzer sind Reuter & Werle, Eisenhandlung. Sie sind katholisch und haben die als Nische für den Weinkrug in die Kellerwand eingemauerte Steinhauerarbeit dem katholischen Pfarrer Michel in Bosweiler geschenkt, welcher sie in die Südseite seines Pfarrhauses zwischen die beiden Fenster einmauern ließ und ein Heiligenbild darauf stellte, wie es heute noch in Bosweiler zu sehen ist. Dem verwitterten Zustand und der Form nach war sie außerhalb der Stephanskirche offenbar über der Kirchentür angebracht!“ In Bosweiler befindet sich diese Steinmetzarbeit heute noch. Möglicherweise hat der eine oder andere Bürger Asselheims diesen Tatbestand noch gewusst. Für den Verfasser war es gänzlich neu. Wenn es dem Verfasser bis heute nicht gelang ein Bild der ersten Asselheimer Kirche zu finden so ist die Freude jedenfalls um so größer zumindest einen kleinen Teil der ehemaligen Kirche wieder gefunden zu haben.
Uwe C. Christiansen
[1]aus “1200 Jahre Asselheim“ W. Brügel K. Stumpf, Seite 43 ff
[2]aus “Pfarrbuch Asselheim a. Eis 1865/66 - 1895 von P. August Dallaeus, Zentralarchiv d. ev. Kirche d. Pfalz, Speyer, Abt. 44 Asselheim Nr. 6, S. 1
[3] Das Intelligenzblatt enthält die nachträglich zu einem Buch gebundenen amtlichen Veröffentlichungen der Königlich Bayerischen Regierung des Rheinkreises, Kammer des Inneren, Sitz Speyer. Erste Ausgabe 1818. Diese ersetzten die bisherigen Bezirks = Anzeigeblätter welche gleichlautend in allen Kreisen des Bayerischen Königreichs verteilt wurden. (Erste Ausgabe im Besitze des Verfassers).
[4] aus: Zentralarchiv d. ev. Kirche d. Pfalz, Speyer, Abt 6, Nr. 353.
[5] aus: Zentralarchiv d. ev. Kirche d. Pfalz, Speyer, Abt 6, Nr. 353.
[6] Mit Fabrik bezeichnete man damals sowohl eine weltliche oder kirchliche Verwaltung.
[7] aus: Zentralarchiv d. ev. Kirche d. Pfalz, Speyer, Abt 6, Nr. 353.
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