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| Tannenfels (Gemeinde Dannenfels, Donnersbergkreis) - Burg des Monats Juni 2011 |
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Autoren: Martin Dolch und Stefan Ulrich
In einem etwa 1340/50 angelegten Sponheimer Lehensverzeichnis wurden mehrere Träger von Burglehen zu Tannenfels genannt, so Heinrich gen. Korb von Wallertheim, Siegfried Barfuß, Wilhelm Nagel von Sobernheim und Johann Henkin von Mörstadt 1364 trug Bechtolf von Beckingen als Burgmann zu Tannenfels die Herrschaft und Vogtei zu Haug (heute Heyerhof bei Marnheim) als nicht erbliches Sponheimer Burglehen. Nach 1370 besaß Richard Limelzun von Lewenstein ebenfalls ein Burglehen hier. 1376 lebten ein Keller(meister) und ein Schultheiß zu Tannenfels. 1364 besaß der Edelknecht Johann von Dannenfels die Vogtei und das Gericht zu Spießheim, worin ihm 1402 Konrad von Dannenfels, vermutlich sein Sohn, folgte. Zwischen 1407 und 1420 nannten sich zwei gleichnamige Burgmannen nach dieser Burg, Kunz Kuche von Dannenfels und sein Bruder Kunz (= Konrad) von Dannenfels. 1393 war das Erbe Heinrichs II. an seine Enkelin Anna von Hohenlohe bzw. deren Ehemann Graf Philipp I. von Nassau und Saarbrücken gefallen. Dieser ging nach Annas Tod eine zweite Ehe ein und hatte Kinder aus beiden Ehen, demgemäß erbten bei seinem Tode 1429 seine Tochter Johanna aus erster Ehe drei Viertel der Herrschaft Stauf, Tannenfels und Kirchheim, seine Söhne aus zweiter Ehe, Philipp II. und Johann II., das restliche Viertel.
Doch konnte das Erbe rasch wieder zusammengeführt werden, da Johanna (Johannete) und ihr Gemahl Georg Graf zu Henneberg (bei Meiningen) die ganze Herrschaft off dem Gauwe und umb den Donrsberg gelegen, damit auch Dannenfels burg und dael, 1431 für 26.300 rheinische Gulden an Johannas Stiefbrüder verkauften. Diese mussten allerdings gleich ein Drittel der Herrschaft an Pfalzgraf Stefan von Zweibrücken-Simmern und dessen Schwiegervater Graf Friedrich III. von Veldenz für 13.150 Gulden verpfänden, um den Kaufpreis bezahlen zu können.
1426 hatte Erzbischof Konrad von Mainz schon von Graf Georg von Henneberg und seiner Gemahlin die Zusage erreicht, ihm bei Eintritt des Erbfalls die Burgen zu Kirchheim, Stauf, Dannenfels und Wöllstein zu öffnen. So vereinigten sich Erzbischof Konrad, Pfalzgraf Stefan und Graf Friedrich 1431 mit den neuen Besitzern, Graf Philipp II. von Nassau und Saarbrücken und seinem noch minderjährigen Bruder Johann III., zu einem Burgfrieden.
Die fortdauernde Geldnot zwang Graf Johann III. 1452, ein Drittel der Herrschaft Kirchheim-Dannenfels-Stauf für 8.300 Gulden, mit Vorbehalt des Wiederkaufs, an Pfalzgraf Friedrich I. zu veräußern, der daraufhin auch dem bestehenden Burgfrieden beitrat. In der Fehde Pfalzgraf Friedrichs I. mit Ludwig dem Schwarzen von Zweibrücken-Veldenz und Kurmainz verlor der Pfalzgraf vorübergehend seinen Anteil an der Herrschaft Kirchheim, Stauf und Dannenfels, doch konnte er 1460 nach seinem Sieg bei Pfeddersheim die Rückgabe erzwingen und den Burgfrieden erneuern. 1473 umfasste das gericht zu Tannenfels auch die Orte Bennhausen, Jakobsweiler und Marienthal, Amtmann zu Danfels war Junker Hans von Rudelsheim.
Nach Johanns III. Tod verkaufte 1485 sein Bruder Philipp II., auch als Vormund für Johanns noch unmündigen Sohn Johann Ludwig und seinen eigenen Enkel Ludwig, die burgk und veste Dannenfelsch mit dem dayll darunder und allem Zugehör an Rudolf von Alben gen. Sulzbach für 1.200 Rheinische Gulden mit dem Vorbehalt der Öffnung und des Rückkaufs nach 15 Jahren. Um die Burg voll funktionstüchtig zu erhalten, bewilligte er dem Käufer 400 Gulden, die er an muren, an gehuese, an gedechen, an tzwingen und an porten, brucken, schuern und stellen verbauen und beim Rückkauf mit den 1.200 Gulden erstattet bekommen sollte.
Johann Ludwig I. von Nassau-Saarbrücken schloss 1524 mit seinem gevettern (Enkel seines Vetters) Philipp III., als dieser fast zwanzigjährig sein Erbe antrat, einen großzügigen Erbteilungsvertrag, in dem er des schloss Tannenfels halber mit siner zugehör vorsah, es mit dem Geld, für das es derzeit zur Hälfte verpfändet war, wieder zu lösen, wonach sie beide sollich schlos mit siner zugehör, mit aller bestellung, buwung, nutzen, ernten und gefellen, mit innemen und ussgeben, nichts usgescheiden, in gemein gebruchen, halten und haben sollen. Damit das Haus um so besser unterhalten werde, sollten sie nach der Lösung abwechselnd jeweils für ein Jahr dort Baumeister sein.
Doch schon im folgenden Jahr, 1525, wurde die Burg von einem Bauernhaufen überwältigt und mit den darin gelagerten Vorräten niedergebrannt. Die Zerstörung war offenbar so gründlich, dass kein Versuch eines Wiederaufbaus gemacht wurde. Der weitere Ablauf der Besitzgeschichte der Tannenfelser Anlage entspricht jener der Burg Kirchheim.
Die Herrschaft Kirchheim blieb bis 1797 beim Haus Nassau-Saarbrücken. In seiner um 1657 verfassten Beschreibung der Herrschaft Kirchheim behauptete Erasmus Cramer, der Ort Dannenfels habe einst Löwenstein geheißen und die ein wenig höher am berg gelegene festung, deren rudera man noch gar augenscheinlich siehet, hat Dannenfelß geheißen, aber nach zerstörung undt ruin der festung ist darnach der nahmen Dannenfelß dem dorff geplieben. Renate Engels konnte 1981 nachweisen, dass Löwenstein eine im 16. Jahrhundert mehrfach bezeugte, im Bereich der heutigen Gemarkung Dannenfels gelegene kleine Siedlung war. Wahrscheinlich lag die Talsiedlung Dannenfels ursprünglich am Fuß der Burg, wurde aber nach der Zerstörung im Dreißigjährigen Krieg etwas tiefer, eben im Bereich des ehemaligen Löwenstein, wieder aufgebaut. Wie es hier zum Namen Löwenstein kam, ist ungeklärt.
Burgkapelle
Burgfrieden
Der 1524 von den Grafen Johann Ludwig und Philips von Nassau-Saarbrücken geschlossene Burgfrieden galt von dem Hirtzenfelß biß uff den Munchgraben, vorters vom Graben an biß uff den Schwartzenborn, von dem biß uff den Hittenthall, von dannen bis an den Birrberg under den Bröchenn, heruber biß uff Carolus baumgart, die Nußdelle ussen bis widder uff den Hirtzenfels. Die Zahl der Pförtner und Wächter war hier nicht festgeschrieben, sondern sollte sich nach der jeweiligen Erfordernis (notturftt) richten.
Baubeschreibung
Der Zugang zur Gesamtanlage erfolgte vermutlich von Westen. Ehe der Weg die ebene Fläche erreicht, dicht jenseits des Grabens, sitzt oberhalb des Weges der Rest eines Turmes im Hang. Der im Grundriss runde Turm (Innendurchmesser ca. 2,5 Meter) zeigt die erhaltene Innenschale auf der Hangseite. Sie besteht aus grob lagerhaftem Bruchsteinmauerwerk, in welchem im oberen Bereich vermehrt hammerrechte Mauersteine vorkommen. Hinter dem Turm zieht sich entlang des Burgbergs der überwachsene Rest einer Mauer nach oben. Ihr Verlauf ist im Weiteren nur noch zu erahnen. Ein kleines Fragment der Ringmauer hat sich aber gegenüber dem Bergmassiv mit der Außenschale erhalten. Etwas weiter östlich findet sich im Graben ein mehrere Meter langes abgestürztes Mauerstück.
Die Bergkuppe und damit die eigentliche Kernburg zeigt nur noch zwei unterschiedlich große längliche Ausbruchgruben. Der große Schuttwall zum Bergmassiv hin ist vermutlich als Rest der Schildmauer anzusehen.
Im Osten ist etwa auf halber Bergeshöhe der Rest eines weiteren Turmes zu entdecken. Der innen nur annähernd rechteckige Turm (ca. 2,7 x mindestens 3 Meter) zeigt einen grob zugerichteten, einigermaßen lagerhaften Verband aus Bruchsteinen. In der nördlich frei liegenden Mauer (Stärke 140 Zentimeter ohne äußere Mauerschale) hat sich anscheinend ein Schlitzfenster befunden.
Weitgehend abgegangene Burg. Die Burgstelle liegt am Ostabhang des Donnersberges nordwestlich der Gemeinde Dannenfels und ist frei zugänglich. Die Burgreste befinden sich auf einer vorspringenden Anhöhe am Hang.
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